Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt, muss künftig mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat rechnen. Darauf habe sich der Finanzausschuss des Bundestags bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt, berichtete der „Tagesspiegel“ (Sonntagsausgabe). Ursprünglich war ein Verspätungszuschlag von 50 Euro pro Monat angedacht. Diese Summe war aber beispielsweise der SPD-Fraktion zu hoch.
Das neue Gesetz soll bestimmte Abläufe in der Finanzverwaltung vereinfachen. Der weitgehende Verzicht auf schriftliche Belege soll dafür sorgen, dass mehr Bürger ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Der Bundestag soll das Gesetz am kommenden Donnerstag beschließen.
Nach dem geltenden Recht hat der Bürger bis Ende Mai des Folgejahres Zeit, seine Unterlagen für die Einkommensteuer beim Finanzamt einzureichen. Wenn er einen Steuerberater zwischenschaltet, läuft die Frist automatisch bis Ende Dezember. Allerdings ist nicht jeder Bürger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn jemand die Frist versäumt. Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge
für säumige Kunden liegen häufig im Ermessen der Steuerbehörden.
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