06 12 2013

Österreich: Der Gesetzesgeber hat viele Hürden für Neugründer abgeschafft.

GmbH: Gründen wird einfacher, Haftung wird dagegen verschärft Die neuen Gesetze für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind am 01.07.2013 in Kraft getreten.

Das Mindeststammkapital wurde von 35.000 auf 10.000 Euro abgesenkt. Nur die Hälfte muss sofort in bar eingezahlt werden. Das alles erleichtert sehr die Gründung einer Gesellschaft für Jungunternehmer. Auch die Mindestkörperschaftssteuer werden von 1.750 Euro auf 500 Euro im Jahr gesenkt. Die Veröffentlichungspflicht der Gründung einer GmbH im Amtsblatt der Wiener Zeitung entfällt ebenso. Die Kosten für den Gründungsakt beim Notar betragen nur noch 75 Euro.
Zwischen privaten und gewerblichen Vermögen wird es dagegen kaum unterschieden. Wer bei einer Bank Kredite aufnimmt, die das eingezahlte Stammkapital übersteigen, muss mit Privatvermögen haften. Die neuen Haftungsregelungen definieren klar, wann der Geschäftsführer und wann die Gesellschafter verantworten sollen.
Jungunternehmer sollen auch Verwaltungskosten im Auge behalten (z.B. Kosten für die doppelte Buchhaltung, den Steuerberater, die Notarkosten bei Beschlüsse etc.). Vor der Gründung einer GmbH sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.



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