20 03 2017

Kaiser´s-Streit hat Folgen

Der Kampf um die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann könnte für das Bundeskartellamt noch ein teures Nachspiel haben. Mit Schadenersatzforderungen wird gerechnet.

Das Bundeskartellamt stellt sich wegen des ursprünglichen Verbots einer Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka und Rewe auf Schadenersatzforderungen ein. Edeka und Tengelmann klagen nach wie vor gegen Bundeskartellamts Untersagungsverfügung. Als Grund werden auch mögliche Amtshaftungsforderungen angeführt. Laut Berichten wollte ursprünglich Tengelmann-Chef Kaiser´s Tengelmann als Ganzes an den Branchenführer Edeka veräußern. Das Bundeskartellamt legte sein Veto gegen die Pläne ein, doch der damalige Bundeswirtschaftsminister überstimmte die Behörde mit seiner Sondererlaubnis. Kaiser´s Tengelmann ging damit an Edeka. 60 Filialen mussten an Rewe weitergeleitet werden.



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