16 10 2018

Neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau geplant

Wohneigentum ist bei der Wohnraumbeschaffung nur eine Möglichkeit, mehr Wohnungen zu schaffen. Eine andere ist der Mietwohnungsneubau. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, neben den staatlichen Wohnungsbauunternehmen sollen vor allem private Investoren motiviert werden.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dafür einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgestellt. Das Bundesministerium schlägt vor, eine neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einzuführen. Demgemäß sollen Vermieter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den drei folgenden Jahren eine Sonderabschreibung in Höhe von je 5 % der Bemessungsgrundlage zusätzlich zur linearen Gebäudeabschreibung in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro qm betragen. Damit soll besonders die Bereitstellung von Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment gefördert werden. Eine weitere Bedingung ist, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 9 Jahren zu dauerhaftem Wohnen genutzt wird. Auf diese Weise sind Wohnungen zur kurzfristigen Beherbergung von der Förderung ausgeschlossen.

Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung der Regierungsentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nehmen wird.



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