08 07 2019

Regierung sieht Einheitssteuersatz kritisch

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2019

Die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Höhe von 16 Prozent würde bei Beibehaltung der bestehenden Steuerbefreiungen zu Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von rund elf Milliarden Euro führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/11256 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/10648 ) mit. Mit dem Übergang zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz würde es zwar zu einer erheblichen Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts kommen. Allerdings wäre eine einheitliche Anwendung des Regelsatzes von 16 Prozent gegenüber dem Status quo mit kaum vertretbaren Umverteilungseffekten zu Lasten von Haushalten mit geringem Einkommen verbunden, erwartet die Bundesregierung.
Derzeit sei geplant, auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf elektronischem Wege den ermäßigten Steuersatz anzuwenden, heißt es in der Antwort weiter. Reformen im Bereich des Umsatzsteuerrechts seien nicht geplant.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 760/2019



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