26 11 2019

Schwache Weltkonjunktur belastet deutsche Unternehmen

DIHK, Pressemitteilung vom 21.11.2019 Die deutschen Unternehmen im Ausland erwarten für das kommende Jahr keine Verbesserung der internationalen Konjunktur. Das geht aus den Antworten von rund 3.700 Mitgliedsunternehmen der deutschen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (AHKs) im neuen "AHK World Business Outlook" hervor.

"Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Geschäfte insbesondere aufgrund von Handelskonflikten noch schwieriger werden", berichtet Volker Treier, Außenwirtschaftschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). "Die Investitions- und Beschäftigungspläne der deutschen Unternehmen im Ausland werden demzufolge zusammengestrichen."
Nur 17 Prozent der Umfrageteilnehmer erwarteten eine Verbesserung der Konjunktur vor Ort, mehr als jedes dritte Unternehmen rechne dagegen mit einer Verschlechterung der Konjunktur, so der DIHK-Außenwirtschaftschef.
Konjunkturerwartungen auf Allzeittief
Und: "Der Konjunktursaldo aus Besser- und Schlechter-Bewertungen ist mit minus 19 Punkten regelrecht eingebrochen." In der Vorgängerumfrage von Frühsommer 2019 hatte er noch bei minus 3 Punkten gelegen. Der aktuelle Saldo sei der "mit Abstand schlechteste Wert seit Beginn der Umfrage 2015", betont Treier.
Auf Basis dieser Einschätzungen gehe der DIHK davon aus, dass das ohnehin schwache weltwirtschaftliche Wachstum von rund 3 Prozent in diesem Jahr auch 2020 nicht höher ausfallen werde (DIHK-Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts weltweit 2020: 3,0 Prozent; langjähriger Schnitt: 3,6 Prozent).
Protektionismus und Handelskonflikte "wie Mehltau"
Der Grund für die gedrosselte Weltkonjunktur sei "in erster Linie ein gelähmter Welthandel". Zölle, die Diskriminierung ausländischer Wettbewerber, Wirtschaftssanktionen sowie der nahende Brexit bremsten den Warenaustausch, verursachten hohe Kosten für Unternehmen und einen enormen bürokratischen Aufwand.
Zuletzt hätten sich zu einem immer schwieriger werdenden Handel die Streitigkeiten zwischen den USA und China oder auch die jüngsten Zollerhöhungen der USA gegenüber der EU gesellt. Treier: "All dies schürt bei den Unternehmen die Verunsicherung über die Zukunft in globalen Lieferketten - mit der Folge, dass sie Investitionen zurückhalten."
Dem World Business Outlook zufolge betrachtet die Hälfte der befragten Unternehmen die Wirtschaftspolitik in den jeweiligen Ländern als Hindernis für die eigenen Geschäfte. Zu den weiteren Risiken zählen der Umfrage zufolge neue Handelsbarrieren - neben Zöllen etwa auch zusätzliche Zertifizierungen oder die Bevorzugung einheimischer Betriebe.
"Das alles liegt wie Mehltau auf dem Welthandel", resümiert der DIHK-Außenwirtschaftschef. Erstmals seit der Finanzmarktkrise stagniere der internationale Handel von Gütern und Dienstleistungen nahezu. (DIHK-Prognose Wachstum Welthandel 2020: 1,0 Prozent; langjähriges Wachstum: 5,6 Prozent).
Eine Besserung ist nach seiner Einschätzung nicht in Sicht: "Die Umfrage zeigt, dass das Geschäft der international agierenden deutschen Unternehmen von diesen Entwicklungen nicht unberührt bleibt. Die Geschäftserwartungen gehen deutlich zurück, auch Investitionen und Beschäftigung der deutschen Unternehmen vor Ort werden eingeschränkt."
Für die deutschen Exporte 2020 bedeutet das erstmals seit der Finanzmarktkrise 2009 einen leichten Rückgang (DIHK-Prognose Exportwachstum 2020: minus 0,5 Prozent).
Alle Weltregionen betroffen
Eine Abkühlung der Wirtschaft zeigt sich laut Treier in allen Weltregionen: "In China, in den USA und in vielen Industrieländern berichten die Unternehmen von einer langsamen Gangart." Von der Konjunkturschwäche seien aber auch Schwellenländer in Asien erfasst. In Südamerika führten die weltweite wirtschaftliche Abkühlung und nicht zuletzt auch politische Entwicklungen in vielen Ländern zu einem jähen Ende des kurzen konjunkturellen Auftriebs.
Fazit: "Keine Region zeichnet sich derzeit als zukünftiger Wachstumstreiber ab." Die Konjunkturerwartungen gingen auf allen Kontinenten zurück. Das sorge weltweit für Zurückhaltung bei Investitionen und einer geringeren Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen - auch aus Deutschland.
Faire und verlässliche Regeln
Volker Treier sieht "den Wirtschaftsstandort und viele Arbeitsplätze hierzulande direkt betroffen". Die deutschen Betriebe seien auf faire und verlässliche Regeln im internationalen Handel sowie auf funktionierende Lieferketten angewiesen. "In dieser Zeit muss Europa geeint nach vorne gehen und die Vorteile eines regelbasierten Welthandels deutlich machen", mahnt der DIHK-Außenwirtschaftschef.
"Aus Sicht der deutschen Wirtschaft muss die neue EU-Kommission moderne und umfassende EU-Handelsabkommen mit möglichst vielen Partnern in der Welt ganz oben auf die politische Agenda setzen", so Treier weiter. "Die EU muss sich in den kommenden Jahren bei Handelsstreitigkeiten mehr denn je als geschlossener Block gegenüber anderen Wirtschaftsmächten wie den USA und China behaupten und dabei selbst weltweite faire Standards für offene Märkte und regelbasierten Handel setzen."
Quelle: DIHK
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/wirtschaft/schwache-weltkonjunktur-belastet-deutsche-unternehmen/

 

Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die niederländische Steuer- und Zollverwaltung an dort registrierte Einzelunternehmer zum 1. Januar 2020
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 5 - S-7427-c / 19 / 10001 :002 vom 22.11.2019
Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt: Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern. Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 1. Januar 2020 ungültig.
Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Zusammenhang mit der o. g. Umstellung Folgendes zu beachten:
Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue - ab dem 1. Januar 2020 gültige - niederländische USt-IdNr. verwenden.
Für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2019 ist die - vor der Umstellung - gültige USt-IdNr. Zu verwenden, welche zum 1. Januar 2020 ungültig wird.
Soweit für bis zum 31. Dezember 2019 erbrachte Warenlieferungen oder sonstige Leistungen die Rechnungsstellung erst im Jahr 2020 erfolgt, kann in der Rechnung entweder die vor der Umstellung gültige oder die neue USt-IdNr. des in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmers verwendet werden.
In Deutschland registrierten Unternehmern, die Liefer- und Leistungsbeziehungen mit niederländischen Einzelunternehmern haben, wird empfohlen, rechtzeitig vor Ausführung der ersten Lieferung bzw. sonstigen Leistung im Jahr 2020 von diesen die neue USt-IdNr. zu erfragen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen/Dreiecksgeschäfte und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (VIES)
1) Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG)
Bestätigungsanfragen nach § 18e UStG werden von den zuständigen niederländischen Behörden ab dem 1. Januar 2020 nur für die ab diesem Zeitpunkt gültigen USt-IdNrn. bestätigt. Dagegen werden USt-IdNrn., die bis zum 31. Dezember 2019 Gültigkeit hatten, ab dem 1. Januar 2020 von der niederländischen Verwaltung nicht mehr bestätigt. Es wird daher empfohlen, Bestätigungsanfragen zu niederländischen Unternehmen für Umsätze vor dem 1. Januar 2020 vor Ablauf des Jahres 2019 durchzuführen.
Wird eine niederländische USt-IdNr. ab dem 1. Januar 2020 nicht (mehr) bestätigt, sollten sich deutsche Unternehmer zunächst an ihren niederländischen Vertragspartner wenden, um gegebenenfalls dessen neue - ab 1. Januar 2020 gültige - USt-IdNr. von ihm zu erhalten.
1) Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist für Meldezeiträume ab Januar 2020 (§ 18a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UStG) zwingend die neue - ab 1. Januar 2020 gültige - niederländische USt-IdNr. anzugeben. Andernfalls kommt es zu Beanstandungen gegenüber dem leistenden Unternehmer durch das Bundeszentralamt für Steuern und das zuständige Finanzamt hat in der Folge zu prüfen, ob die vom leistenden Unternehmer in Anspruch genommene Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte zu versagen ist bzw. der leistende Unternehmer die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen zu versteuern hat.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/erteilung-einer-neuen-umsatzsteuer-identifikationsnummer-durch-die-niederlaendische-steuer-und-zollverwaltung/



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