Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges
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Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in der EU sein. Dies teilt sie in einer Antwort ( 19/18448 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/17941 ) mit. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage wird das Reverse-Charge-Verfahren als ein Lösungsansatz bezeichnet, bei dem die Steuerschuldnerschaft umgedreht werde. Das bedeute, nicht der Erbringer einer Leistung, sondern ihr Empfänger müsse die Umsatzsteuer abführen.