Finanzmärkte: EU-Kommission konsultiert zu Regeln für Nachhandelsdienstleistungen
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Die Europäische Kommission leitete am 12.02.2021 zwei miteinander verbundene Konsultationen ein, um Meinungen zu den Vorschriften für Nachhandelsdienstleistungen an den Finanzmärkten einzuholen. Die Antworten auf diese Konsultationen werden in einen Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat einfließen. Die aktuelle Überprüfung umfasst eine Reihe von Fragen, die sich seit der letzten Überprüfung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen (SFD) und der eng damit verbundenen Richtlinie über Finanzsicherheiten (FCD) in den Jahren 2008 und 2009 ergeben haben. Die Vorschriften regulieren und schützen Wertpapierabrechnungs- und -zahlungssysteme und legen die Regeln für Sicherheiten fest.