Apostille/Legalisation
Damit die Geschäftsunterlagen aus Deutschland im Ausland anerkannt und angenommen werden, müssen sie entsprechend beglaubigt sein und auf die Echtheit überprüft werden. Dasselbe gilt auch für die ausländischen geschäftlichen Dokumente, die in Deutschland vorgelegt werden sollen.
International sind bei der Bestätigung der Echtheit der Unterlagen vor allem die Apostille und Legalisation anerkannt.
Apostille
Deutschland ist Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961. Sie ermöglicht den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für die öffentlichen Urkunden.
Eine Apostille ist eine Echtheitsbestätigung der Unterschrift und der Eigenschaft des Unterzeichners sowie des Siegels/ Stempels auf einer öffentlichen Urkunde. Bestimmte deutsche Behörden stellen für die deutschen Urkunden die Apostille aus, eine weitere Beteiligung durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass eine anschließende Legalisation durch die entsprechende Botschaft entfällt.
Die Apostillierung der Geschäftsunterlagen erfolgt in der Regel über einen Notar und das zuständige Landgericht.
Wir begleiten Sie bei der Apostillierung der folgenden Geschäftsunterlagen:
- Erklärungen
- Vollmachten
- Prokuren
- Firmenunterlagen
- Andere Unterlagen auf Anfrage
Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des jeweiligen Staates bestätigt wurde. Davor müssen die deutschen Dokumente durch die entsprechende deutsche Behörde vorbeglaubigt werden. Verschiedene Auslandsvertretungen haben ihre eigenen Vorgaben zur Echtheitsprüfung einer Urkunde, die sich oft voneinander unterscheiden.
Grundsätzlich können nur öffentliche Urkunden wie z. B. gerichtliche und notarielle Urkunden von deutschen Behörden bzw. Auslandsvertretungen legalisiert werden. Private Urkunden müssen erst durch einen Notar oder eine Behörde beurkundet werden, um eine öffentliche Urkunde werden zu können. Erst dann kann man private Urkunden legalisieren lassen.
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