Arbeitsgenehmigung

Den internationalen Kunden, die an Ihrem eigenen Business oder Investitionen in Deutschland interessiert sind, helfen wir bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitsgenehmigung in Deutschland und bieten folgende Leistungen an:

Hilfe bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigung- oder Arbeitserlaubnis

Kompetente Beratung in den Fragen der Businessimmigration

Arbeitsgenehmigung

Eine Arbeitsgenehmigung wird benötigt, um einem ausländischen Arbeitnehmer den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und wird in der Regel nach oder mit der Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Jeder Ausländer, der in Deutschland arbeiten, studieren, eine Ausbildung oder ein Praktikum machen möchte, braucht eine gültige Arbeitsgenehmigung.  Die Ausnahmen sind:

  • Ausländer/innen der EU, deren Kinder und Ehepartner
  • Ausländer/innen des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), deren Kinder und Ehepartner
  • Ausländer/innen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Die Rechtsgrundlage für die Fragen der Arbeitsgenehmigung bildet das Aufenthaltsgesetzt (weiter: AufenthG).

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist befristet, man bekommt sie höchstens für drei Jahre. Im Gegensatz zu Arbeitsgenehmigung wird sie nur für eine Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb ausgestellt. Die Ausstellung der Erlaubnis ist abhängig von der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes. Daher muss man den Antrag mindestens 6 Wochen vor Jobantritt  stellen, da die Prüfung des Arbeitsmarktes länger dauern kann. Wenn nach Ablauf der Frist die Arbeitskonditionen noch die gleichen sind, wird die Erlaubnis verlängert.

Businessimmigration

Der Business Immigration Service ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erteilung von Aufenthaltstiteln für Unternehmer und hochqualifizierte Führungskräfte.

Seit dem 1. August 2012 gelten die neuen Regelungen im AufenthG, die den Gesamtprozess der Business Immigration erheblich vereinfachen. Die Anforderungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an Unternehmensgründer werden deutlich gesenkt. Die Investoren müssen nicht mehr beweisen, dass ihr Business ein „besonderes“ Wirtschaftsinteresse für Deutschland und große regionale Bedeutung hat. Auch entfällt die Voraussetzung, 250.000 Euro in Deutschland zu investieren und fünf Arbeitsplätze zu schaffen.

Kontakt:
Luxemburg, 19, rue Eugene Ruppert L-2453
Tel: +352 691 926759
Betriebszeit: Montag-Freitag 10:00 to 18:00

Niederlassungen:

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