28 11 2013

Das Freihandels-Abkommen zwischen der EU und Kanada

Das Abkommen könnte die europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen. Dies würde Europa vor gigantischen Risiken in Form der multinationalen Konzerne stellen.

Am 18. Oktober haben sich EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premier Stephen Harper über ein Freihandels-Abkommen (CETA) geeinigt. Der Entwurf dieses Abkommens bleibt allerdings bis Fertigstellung des Rechtstextes geheim.

Das Abkommen soll sowohl auf europäischer Ebene als auch durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Einer der wichtigsten Punkte solcher Freihandelsabkommen sind die sogenannten Investment-Schutzklauseln, die einem Investor Sicherheiten für seine Investitionen garantieren sollen. Dies öffnet den multinationalen Konzernen die Möglichkeit zu behaupten, dass ihre Investments durch falsche Behörden-Entscheidungen oder neue Gesetze Ihren Wert verloren haben. Die Streitigkeiten zwischen Staaten und internationalen Unternehmen werden mit Hilfe der Schiedsgerichte entschieden, meistens einigen sich beide Seiten, Rechtsstreitigkeiten auf außergerichtlichem Wege beizulegen.

Ein Investor, der z.B. in Deutschland investieren will, kann Forderungen auf entgangenen Gewinn geltend machen – noch bevor er in Deutschland überhaupt investiert hat. Das eröffnet breite Möglichkeiten für US-Unternehmen, da jeder große US-Konzern ein „substantielles Geschäft“ in Kanada hat. Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Kanada (NAFTA) ist schon Anfang 1994 in Kraft getreten. Damit liegt es klar auf der Hand, dass die Amerikaner kein eigenes Freihandelsabkommen mit der EU zu unterschreiben brauchen, wenn CETA in Kraft tritt. Sie können mit Hilfe von CETA in jeden EU-Staat expandieren. Sollten sie in einem Staat  Schwierigkeiten bekommen, hätten sie die Möglichkeit, erhebliche Geldsummen über die Schiedsgerichte von dem jeweiligen Land zu fordern.

 



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