12 04 2016
35 Konzerne in Luxemburg-Steueraffäre verwickelt
Das Ausmaß der Luxemburger Steueraffäre ist offenbar viel größer als bisher bekannt. Dutzende Konzerne profitierten neuen Dokumenten zufolge von dubiosen Steuerpraktiken – darunter Disney und Skype.
Neue Dokumente zu den dubiosen Steuerpraktiken in Luxemburg belasten weitere Beraterfirmen und Unternehmen wie Skype und Disney. Der US-Unterhaltungskonzern habe im Großherzogtum eine konzerninterne Bank gegründet, die ihre Gewinne mit weniger als einem Prozent versteuerte.
Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf sogenannte Advance Tax Agreements, die dem Rechercheverband ICIJ zugespielt worden waren. Der Internettelefoniedienst Skype bekam demnach seit dem Jahr 2005 einen Steuerrabatt von bis zu 95 Prozent auf Lizenzeinnahmen.
Laut der "Süddeutschen Zeitung", die Anfang November gemeinsam mit NDR und WDR und internationalen Medien die dubiosen Steuerpraktiken Luxemburgs enthüllt hatte, zeigen die neuen Dokumente auch eine Verwicklung weiterer Beraterfirmen.
Deloitte, Ernst & Young und KPMG tauchen in den Daten auf
Neben Pricewaterhouse-Coopers tauchten demnach nun auch Deloitte, Ernst & Young sowie KPMG in den Daten auf. Insgesamt erhielt der Rechercheverband demnach 50 Advance Tax Agreements für 35 Firmen. Durch diese Abmachungen lassen sich Firmen von den Behörden im Voraus vorteilhafte Steuerkonstrukte absegnen.
Betroffen ist laut dem Bericht auch der Hygieneartikelhersteller Reckitt Benckiser (RB), an dem die deutsche Industriellenfamilie Reimann beteiligt ist. Der Konzern, zu dem Marken wie Calgon und Clearasil gehören, lasse über Luxemburg Milliardenkredite laufen, berichtete die Zeitung.
Die erwähnten Konzerne und die Steuerberaterfirmen Deloitte, Ernst & Young und KPMG, die im Auftrag der Unternehmen die Steuerkonstrukte mit den Behörden aushandeln, teilten mit, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Nachfragen zu einzelnen Fällen beantworteten die Prüfungsgesellschaften nicht.
[10:57:19] Natalie IBFS Europe: Deutschland News 2
Prozesskosten: Fiskus lässt Kläger oft abblitzen
Die Kosten privater Zivilprozesse können Steuerzahler nur noch selten absetzen. Ausgaben ohne beruflichen Bezug werden nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn ein Prozess existenziell wichtig ist. Ein Eigenanteil, je nach Einkommen und Familienstand, bleibt selbst dann privat zu tragen. Ein Familienvater verklagte wegen angeblicher Behandlungsfehler einen Arzt, der seine an Krebs verstorbene Ehefrau behandelt hatte. Er forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Insgesamt 12.137 Euro Prozesskosten wollte er steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) lehnte ab (VI R 7/14). Die Schmerzensgeldansprüche beträfen keinen existenziellen Bereich. Die auf Schadensersatzansprüche entfallenden anteiligen Kosten lägen mit 1452 Euro im Rahmen des privaten Eigenanteils. Ob zumindest dieser Teil abzugsfähig ist, ließ der BFH offen.
Bausparverträge: Kunden schöpfen Hoffnung
Bausparzinsen aus Altverträgen von bis zu fünf Prozent sind heute attraktiv für Sparer – für die Bausparkassen hingegen teuer. Sie haben deshalb seit Anfang 2015 über 200.000 Altverträge gekündigt. Bislang haben Oberlandesgerichte das meist akzeptiert: Waren Verträge seit über zehn Jahren zuteilungsreif – Kredite also abrufbar –, hätten die Anbieter ein gesetzliches Kündigungsrecht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied nun anders.
Es gab einer Kundin recht, die sich gegen die Kündigung der Wüstenrot AG wehrte (9 U 171/15). Sie hatte vor über 20 Jahren ihre Einzahlungen gestoppt, aber kein Darlehen abgerufen. Nachdem Wüstenrot dies bislang toleriert hätte, könne man den Vertrag jetzt nicht kündigen, so die Richter. Die Revision am Bundesgerichtshof ist noch möglich – eine höchstinstanzliche Entscheidung wäre auch für andere betroffene Sparer richtungsweisend.
[10:57:59] Natalie IBFS Europe: Luxemburg News 2
EU wirft Luxemburg illegalen Deal mit Amazon vor
Nach Einschätzung der EU-Kommission hat Luxemburg Amazon illegale Steuervorteile eingeräumt. Das geht aus einem Brief an die luxemburgischen Behörden hervor. Es handele sich um illegale "Staatshilfe".
Luxemburg hat dem US-Internetkonzern Amazon nach Einschätzung der EU-Kommission illegale Steuervorteile eingeräumt. Bei der Praxis einer verbindlichen Steuerauskunft handele es sich um illegale "Staatshilfe", hieß es in einem Brief der Kommission an die luxemburgischen Behörden, der am Freitag in Brüssel veröffentlicht wurde.
Die EU-Kommission hatte im Oktober eine eingehende Untersuchung der Steuernachlässe Luxemburgs für den Onlinekonzern eingeleitet und legte nun ihre Begründung offen. Amazon hat seinen europäischen Sitz im Großherzogtum
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