04 12 2017

Wann werden Überstunden bezahlt?

Im Großherzogtum sind Überstunden völlig von der Steuer befreit und werden sogar mit einem Zuschlag vergütet. Doch ab wann hat man Anspruch darauf?

Letzte Woche haben die Abgeordneten ihre Entscheidung bezüglich einer Anfrage vertagt, in der die Steuerbefreiung von Überstunden gefordert wird. Es gibt nämlich bereits eine gesetzliche Regelung dazu. Überstunden werden immer mit einem Zuschlag von 40 Prozent vergütet. Doch Überstunden werden nicht einfach so bezahlt. Das Gesetz sieht hier genau zwei Möglichkeiten vor. Entweder hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die sogenannte Ausgleichsruhezeit oder er bekommt Lohnzuschläge. Diese dürfen jedoch nur ausgezahlt werden, wenn es nicht möglich ist, die Ausgleichsruhezeit zu nehmen, oder wenn der Arbeitnehmer den Betrieb aus irgendeinem Grund verlässt, bevor er die geleisteten Überstunden ausgleichen konnte. Die hier beschriebene Regelung gelte jedoch nicht für Arbeitnehmer in Führungspositionen.



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