Kein Vollstreckungsschutz bei einem bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragten Insolvenzverfahren
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FG Hessen, Pressemitteilung vom 02.07.2020 zum Beschluss 12 V 643/20 vom 08.06.2020 (rkr) Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG) i. V. m. dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 IV A 3 - S-0336 / 19 / 10007 :002 zielt auf aktuell drohende Insolvenzreife ab und begründet daher keinen Anspruch darauf, dass bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden