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Ermäßigte Steuer für Gastronomie kommt!

Bei ihren Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hat die Regierungskoalition einige Punkte aufgegriffen, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits im Vorfeld gefordert hatte. So soll ab 1. Juli 2020 in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten - befristet für ein Jahr. Statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer werden Speisen dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet. „Die neue Regelung hat auch einen handfesten Vereinfachungseffekt, weil Gastwirte dann nicht mehr zwischen Speisen zum Mitnehmen und Restaurantleistungen unterscheiden müssen, die bisher unterschiedlich abgerechnet wurden", lobt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die Frage „Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?" wird Kunden also künftig nicht mehr gestellt werden, wenn sie eine Speise kaufen.

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