IBFS event

BFH: Steuerlicher Wertverlust von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. Von einer Verlustentstehung kann aber nicht bereits zu einem Zeitpunkt ausgegangen werden, zu dem mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen ist oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.11.2020 – VIII R 20/18 – entschieden.

Kontakt:
Hauptsitz:
Torstraße 177, 10115 Berlin/Germany
Tel.: +49 (0) 30 247 24 287
Fax: +49 (0) 30 247 23 133
Internet: www.ibfseurope.com
Geschäftszeiten:
Mo.-Fr.: 9:00-17:00

Niederlassungen:

Wählen Sie ein Land
Bestellservice
Durch das Ausfüllen dieses Formulars stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu
To guarantee the best user experience, our website uses cookies.
You can read our privacy policy

 I understand, close