Die Konsumflaute wirbelt die Börse durcheinander
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Weltweit verdirbt die hartnäckige Inflation die Kauflaune. Die Börse hat das längst bemerkt und bewertet Burritos höher als BMW. Ein Kommentar.
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Weltweit verdirbt die hartnäckige Inflation die Kauflaune. Die Börse hat das längst bemerkt und bewertet Burritos höher als BMW. Ein Kommentar.
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Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. Von einer Verlustentstehung kann aber nicht bereits zu einem Zeitpunkt ausgegangen werden, zu dem mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen ist oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.11.2020 – VIII R 20/18 – entschieden.
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Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 ihre Handelsstrategie für die kommenden Jahre festgelegt. Damit soll eine offene strategische Autonomie der EU erreicht und der ökologische und digitale Wandel zur wirtschaftlichen Erholung gefördert werden. Zudem rücken die Stärkung des Multilateralismus und die Reformbemühungen, die für faire und nachhaltige globale Handelsregeln sorgen sollen, wieder in den Mittelpunkt. Sollte dies erforderlich sein, wird die EU bei der Verteidigung ihrer Interessen und Werte noch mehr Durchsetzungsfähigkeit an den Tag legen.
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Wir konsumieren Obst aus Afrika oder Südamerika, Schokolade von der Elfenbeinküste und Kaffee aus Brasilien.
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Der Bericht zur Arbeitsmobilität in der EU 2019 zeigt, dass die Mobilität weiter zugenommen hat, allerdings langsamer als in den Vorjahren. Im Jahr 2019 lebten 17,9 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem anderen EU-Land, verglichen mit 17,6 Millionen im Vorjahr. Die Hauptzielländer für etwa die Hälfte der EU-Migranten im erwerbsfähigen Alter waren Deutschland (26 Prozent) und das Vereinigte Königreich (20 Prozent). Rumänien, Polen, Italien, Portugal und Bulgarien blieben die fünf wichtigsten Herkunftsländer. Der am 08.01.2020 von der EU-Kommission veröffentlichte Jahresbericht zur EU-Arbeitsmobilität zeigt Trends bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen auf, basierend auf den neuesten verfügbaren Daten (2019/2018).
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Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland. In seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 drängt er auf einen raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: Städte und Gemeinden bräuchten rasch effektivere Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Lebendige Städte
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben die KfW damit beauftragt, das 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Bislang konnten Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 zugesagt werden. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.
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Für 8 von 10 Unternehmen hat Digitalisierung durch Corona an Bedeutung gewonnen Aber fast jedes Dritte musste Investitionen in die Digitalisierung zurückfahren Jedes vierte Unternehmen sieht sich als Digitalisierungs-Vorreiter
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Die Corona-Pandemie hat das Wirtschaftsleben nicht nur in Deutschland, sondern auf dem ganzen Globus erfasst. Laut aktuellem AHK World Business Outlook rechnen 80 Prozent der deutschen Unternehmen im Ausland mit starken Umsatzverlusten im Geschäftsjahr 2020; 15 Prozent gehen sogar von einer Halbierung aus.
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Bei ihren Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hat die Regierungskoalition einige Punkte aufgegriffen, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits im Vorfeld gefordert hatte. So soll ab 1. Juli 2020 in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten - befristet für ein Jahr. Statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer werden Speisen dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet. „Die neue Regelung hat auch einen handfesten Vereinfachungseffekt, weil Gastwirte dann nicht mehr zwischen Speisen zum Mitnehmen und Restaurantleistungen unterscheiden müssen, die bisher unterschiedlich abgerechnet wurden", lobt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die Frage „Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?" wird Kunden also künftig nicht mehr gestellt werden, wenn sie eine Speise kaufen.